Wenn Handwerk – dann Innung!
Eine Innung ist die Interessenvertretung von Personen einer Berufsgruppe, die Inhaber eines Handwerksunternehmens sind. Sie ist auf lokaler bzw. regionaler Ebene organisiert, meist für eine Stadt oder einen Landkreis. In der Innung schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlichen Handwerks zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist immer freiwillig und eine Ehre; dagegen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer für Handwerker zwingend notwendig, um das entsprechende Gewerk ausüben zu können. In Deutschland gibt es gegenwärtig etwa 7.000 verschiedene Innungen.
Die Rechtsform der Innung ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer.
Eine Innung wird von einem Vorstandsvorsitzenden (Obermeister) und seinem Stellvertreter (Stellvertretender Obermeister) geführt.
Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand nimmt der Beauftragte für Bildung (Lehrlingswart) ein. Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes.
Der Gesellenprüfungsausschuss mit seinem Vorsitzenden regelt das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich und der von der Innung gewählte Berufsbildungsausschuss bestimmt im Wesentlichen die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes mit.
Die Geschäfte der Innungen eines Stadt- oder Landkreises werden hauptsächlich in der Kreishandwerkerschaft geführt. In der Kreishandwerkerschaft Kronach sind 15 Innungen organisiert, darunter eine bayernweite und zwei oberfränkische Innungen.